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VG Augsburg, 16.12.2008 - Au 1 K 08.585 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ausweisung eines in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen; besonderer Ausweisungsschutz; Würdigung sämtlicher Umstände im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung; Wiederholungsgefahr (hier bejaht); Ermessensentscheidung; Abwägung unter Berücksichtigung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02
Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger; …
Auszug aus VG Augsburg, 16.12.2008 - Au 1 K 08.585
Dies setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 3.8.2004 Az. 1 C 30/02, NVwZ 2005, 220) voraus, "dass auf Grund des persönlichen Verhaltens des Betroffenen außer der Störung der öffentlichen Ordnung, die jede Gesetzesverletzung darstellt, eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (...).Das Erfordernis einer gegenwärtigen Gefährdung verlangt eine hinreichende - unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit nach dem Ausmaß des möglichen Schadens und dem Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts differenzierende - Wahrscheinlichkeit, dass der Ausländer künftig die öffentliche Ordnung im Sinne des Art. 39 Abs. 3 EG beeinträchtigen wird (BVerwG vom 3.8.2004, a. a. O.).
Dabei sind insbesondere die einschlägigen strafrichterlichen Entscheidungen heranzuziehen, soweit sie für die Prüfung der Wiederholungsgefahr von Bedeutung sind (BVerwG vom 3.8.2004, a. a. O.).
- EuGH, 11.11.2004 - C-467/02
Cetinkaya - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Auszug aus VG Augsburg, 16.12.2008 - Au 1 K 08.585
Die Ausweisung kommt deshalb nur als Ermessensausweisung nach § 55 AufenthG in Betracht (vgl. EuGH vom 11.11.2004 Cetinkaya, NVwZ 2005, 198; BVerwG vom 28.06.2006 Az. 1 C 4/06).Dies folgt neben § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 AufenthG, deren Voraussetzungen vorliegend erfüllt sind, auch aus der Übertragung der Grundsätze des gemeinschaftsrechtlichen Ausweisungsschutzes auf die Beschränkungen des Aufenthaltsrechts nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 (vgl. EuGH vom 11.11.2004 a. a. O).
Bei Beschränkungen des Aufenthaltsrechts nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 (vgl. EuGH vom 11.11.2004, a. a. O.) kann davon nur ausgegangen werden, wenn auf Grund des persönlichen Verhaltens des Betroffenen eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt.
- BVerwG, 28.06.2006 - 1 C 4.06
Ausweisung, Straftäter, Gemeinschaftsrecht, Türken, Assoziationsratsbeschluss …
Auszug aus VG Augsburg, 16.12.2008 - Au 1 K 08.585
Die Ausweisung kommt deshalb nur als Ermessensausweisung nach § 55 AufenthG in Betracht (vgl. EuGH vom 11.11.2004 Cetinkaya, NVwZ 2005, 198; BVerwG vom 28.06.2006 Az. 1 C 4/06).Maßgebend ist insoweit der Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung (BVerwG vom 28.6.2006 Az. 1 C 4/06;… BVerwG vom 15.11.2007 a. a. O.).
- VGH Bayern, 08.01.2008 - 10 B 07.304
Ausweisung; Assoziationsberechtigter Türke; erhöhter Ausweisungsschutz nach dem …
Auszug aus VG Augsburg, 16.12.2008 - Au 1 K 08.585
Dass spätere materielle Änderungen des Freizügigkeitsrechts innerhalb der Europäischen Union im Rahmen einer "dynamischen Verweisung" auf assoziationsberechtigte türkische Arbeitnehmer anwendbar sind, kann dem Assoziationsratsbeschluss nicht entnommen werden (BayVGH vom 8.1.2008 Az. 10 B 07.304).Angesichts der Schwere der vom Kläger begangenen Straftaten und der für ihn ungünstigen Gefahrenprognose war es zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit nicht geboten, die Ausweisung von vornherein zeitlich zu befristen (s. hierzu auch BayVGH vom 8.1.2008 Az. 10 B 07.304).
- BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
Auszug aus VG Augsburg, 16.12.2008 - Au 1 K 08.585
Nach dem Auszug des Klägers aus der elterlichen Wohnung hat sich die familiäre Gemeinschaft zu einer bloßen Begegnungsgemeinschaft gewandelt (dazu BVerfG vom 18.4.1989 Az. 2 BvR 1169/84, BVerfGE 80, 81). - BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06
Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch …
Auszug aus VG Augsburg, 16.12.2008 - Au 1 K 08.585
Auch hier sind die Maßstäbe zur Rechtfertigung eines Eingriffs für beide Gewährleistungen identisch (BVerfG vom 10.8.2007 Az. 2 BvR 535/06, NVwZ 2007, 1300). - BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07
Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz; …
Auszug aus VG Augsburg, 16.12.2008 - Au 1 K 08.585
Selbst wenn diese Regelung im Falle eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsanghörigen anwendbar wäre (…so VG München vom 29.7.2008 a. a. O.; VG Ansbach vom 5.4.2005 AN 19 K 04.02813) müsste in entsprechender Anwendung der Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht zur Auslegung von § 54 AufenthG aufgestellt hat (BVerwG vom 23.10.2007 Az. 1 C 10.07, InfAuslR 2008, 116) geprüft werden, ob durch höherrangiges Recht geschützte Interessen des Klägers eine Durchbrechung der Regelwirkung des § 56 Abs. 1 Satz 3 AufenthG und eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung aller Umstände des Fall gebieten. - BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03
Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat …
Auszug aus VG Augsburg, 16.12.2008 - Au 1 K 08.585
Die Maßstäbe für die Rechtsfertigung eines Eingriffs sind für beide Gewährleistungen identisch (BVerfG vom 1.3.2004, BVerfGK 3, 4). - EGMR, 28.06.2007 - 31753/02
D (A), Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, Europäische …
Auszug aus VG Augsburg, 16.12.2008 - Au 1 K 08.585
Die im deutschen Ausländerrecht angelegte Trennung zwischen der Ausweisung und der Befristung ihrer gesetzlichen Folgen ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar (vgl. EGMR vom 28.6.2007: Kaya, InfAuslR 2007, 325). - EGMR, 06.12.2007 - 69735/01
D (A), Ausweisung, Europäische Menschenrechtskonvention, Schutz von Ehe und …
Auszug aus VG Augsburg, 16.12.2008 - Au 1 K 08.585
Bei der erforderlichen Abwägung sind nach der Rechtsprechung des EGMR (Urteil vom 6.12.2007, InfAuslR 2008, 111) bei einem unverheirateten, kinderlosen Ausländer insbesondere die Art und Schwere der Straftaten, die Dauer des Aufenthalts in dem Land, aus dem er ausgewiesen werden soll, die seit der Straftat verstrichene Zeit und das Verhalten des Ausländers nach der Tat zu berücksichtigen. - BVerfG, 23.09.1991 - 2 BvR 1327/89
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung der lebenslangen …
- VGH Bayern, 20.03.2008 - 10 BV 07.1856
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Wiederholungsgefahr; …
- VG Ansbach, 05.04.2005 - AN 19 K 04.02813
Ausländerrecht: Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen nach …
- BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06
Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit; …
- BVerwG, 06.10.2005 - 1 C 5.04
Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern; …
- VG München, 29.07.2008 - M 4 K 08.811
Ausweisung eines nach Assoziationsrecht freizügigkeitsberechtigten türkischen …
- VG Augsburg, 29.01.2020 - Au 6 K 19.1083
Rechtmäßige Ausweisung in die Türkei
Die hiergegen erhobene Klage blieb in erster Instanz erfolglos (VG Augsburg, U.v. 16.12.2008 - Au 1 K 08.585); im Berufungsverfahren hob die Stadt ... ihren Bescheid wegen zwischenzeitlicher Änderungen der Sach- und Rechtslage - u.a. der Beziehung des Klägers zu seiner Verlobten und der gemeinsamen Tochter - auf; das wegen einer vorrangigen unionsrechtlichen Rechtsfrage ausgesetzte Verfahren wurde eingestellt (BayVGH, B.v. 30.6.2014 - 10 B 13.2236, Behördenakte Bl. 1329). - VGH Bayern, 04.02.2009 - 10 C 08.3436
Prozesskostenhilfe; Chancengleichheit; Hinreichende Erfolgsaussichten; …
Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 11. November 2008 wird dem Kläger Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren Au 1 K 08.585 gewährt und Rechtsanwältin I. B., 86165 Augsburg beigeordnet. - VG Augsburg, 24.06.2008 - Au 1 S 08.620
Ausweisung eines in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen; …
Hiergegen ließ der Antragsteller am 6. Mai 2008 Klage erheben, über die noch nicht entschieden ist (Az. Au 1 K 08.585).